Anhand des wohl am einfachsten zu verstehenden Beispiels, der ungeheuerlichen Staatsstreich - Hochverrat Artikel 80 - 100 Strafgesetzbuch Betrügerei im Zuge der Verfassungsbeschwerde gegen das nach wie vor verfassungswidrige Wahlprüfungsgesetz, das nämlich das Souverän Volk, also die Bürger erheblich benachteiligt!
Das hat Künstliche Intelligenz zusammengefasst: Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Artikel 80-100 StGB die Vorbereitung und Durchführung von Handlungen unter Strafe stellen, die den äußeren Frieden und die Sicherheit Deutschlands gefährden. Diese Delikte werden als besonders schwerwiegend betrachtet und mit hohen Freiheitsstrafen geahndet.
Das Wahlprüfungsgesetz verstößt mit Artikel 2 Absatz (4) gegen das Grundgesetz,
indem den Bürgern eine zwei Monatsfrist jeweils für das Einlegen einer
Wahlbeschwerde und hernach einer Wahlprüfungsbeschwerde gegen die
Bundestagswahl oder Landtagswahl gesetzt wird!
Und sich die Politik erfahrungsgemäß absichtlich Jahre Zeit lässt, um über
verstreichende Fakt hinterrücks Fakten trotz möglichem Wahlbetrug zu schaffen!

Die vierte von vier Seiten beinhaltet meine handschriftliche Unterschrift!
Und jetzt folgt weiterer ungeheuerlicher Betrugs-Beweis!
Schaut genau auf die Verfassungsbeschwerde auf den Seiten zuvor! Diese in Bundesverfassungsgericht Schreiben behaupteten Anträge wurden gar nicht gestellt! Noch viel schlimmer - Das hat einer der schlimmsten Verbrecher der deutschen Nachkriegsgeschichte in Person von DU-Ex Ministerpräsident Peter Müller bei allen Wahlprüfungsbeschwerden gegen eine Bundestagswahl genauso verbrecherisch reinmanipuliert! Und alle anderen langjährigen Bundestagsabgeordneten wie Landtagsabgeordneten wissen das und sind seither nicht mal dazu fähig, den Wählern in deren Wahlkreis das über Veröffentlichung in den Sozialen Medien mitzuteilen!
Schaut bitte auch hier genau hin:
Oben steht über der "Unterschrift" - "Ausgefertigt" - aber der zwingend vorgeschriebene Ausfertigungsvermerk, der sicherstellen soll, dass das Original in den Gerichtsakten auch von also Schwerverbrecher Peter Müller handschriftlich unterschrieben wurde, fehlt!
Auf Dokument unten steht "Beglaubigt", aber auch hier fehlt der Beglaubigungsvermerk! Und wieder wurde von anderen Justizangestellten entgegen der Vorschriften auf den Stempel gekritzelt!
So in etwa soll dieser Vermerk lauten: Für den Gleichlaut der Beglaubigten Abschrift/Ausfertigung mit der Urschrift!
Müller hat also auch hierbei NICHT handschriftlich unterschrieben!
Zumal das einen weiteren erheblichen Fehler darstellt, einfach entgegen der Vorschriften auf den Stempel zu paraphieren! Was als ein klarer Hinweis anzusehen ist, dass Justizangestellte NICHT daran gewöhnt sind, Gerichtsurteile oder im Verfahren ordnungsgemäß zu unterschreiben, noch diese ordnungsgemäß zu beglaubigen!
Hier ist die erste Seite der Wahlprüfungsbeschwerde gegen die Kriegstreiber Wählertäuschung zuvor: Merz und Kiesewetter haben dabei auch noch vorsätzlich gegen Recht und Gesetz verstoßen, indem sie vier Tage zuvor absichtlich nach Kiew tourten, weil sie genau wussten, dass bei allen Wahlen seither viele Millionen auf deren Kriegstreiberei reinfallen würden!
Nun folgt die erste Seite der Wahlprüfungsbeschwerde gegen die Kriegstreiber Wählertäuschung vor der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen vom 15. Mai 2022.
Und hier ist die Wahlprüfungsbeschwerde gegen die Kriegstreiber Wählertäuschung Artikel 108 a Strafgesetzbuch vor der EU-Wahl! Und dabei hat die Merz-DU und Söder-SU Verbrecherbande über den Fahnenflüchtigen Ex-Bundesgeneraldo Frank das tatsächliche Eingangsdatum vom 8. Oktober auf den 8. August 2024 lanciert: eine in dieser weithin korrupten Befehlsempfänger Justiz einstudierte Betrugspraxis: da an dem behaupteten Datum NICHT eingelegt wurde, können an dem Datum auch keine substanziellen Einwendungen zu vernehmen sein. Und so ungeheuerlich kaltschnäuzig wird das Souverän Volk um freie und gleiche Wahlen betrogen!
Nun folgen weitere Einwendungen gegen die immer offensichtlicher korrupteste und verbrecherischste Politik in der EU!
Donnerstag, den 7. August 2025, Thomas Karnasch