Die Meinungsfreiheit ist durch allgemeine Gesetze im Sinne Art. 5 Abs. 2 GG einschränkbar. Gesetze also, die sich nicht gegen eine bestimmte Meinung richten, sondern dem Schutz eines schlechthin ohne Rücksicht auf eine bestimmte Meinung zu schützenden Rechtsgut dienen. Die Auschwitzlüge und die Meinungsfreiheit
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