Strafanzeige(n) gegen die EU-Kommission von Frühjahr 2016 in Auszügen! V i e l e ehemalige Bundesrichter kommen zu Wort!

 Von Phil. Thomas Karnasch von Politiker unter kritischer Beobachtung



Anhand solcher Rechtschreibfehler ist die Brisanz erkennbar:

Allen Ernstes wurden beim Zurücksenden des Strafanzeigen- Schriftsatzes beim EuGH die
ersten drei Seiten absichtlich weggelassen, auf denen tatsächlich die Strafanzeige formuliert
ist! In ebenso hier vorliegendem Schreiben hatte der EuGH vorher infolge einer Anfrage
bestätigt, dass Strafanzeigen gegen Politik & Justiz in Deutschland dort erstattet werden
dürfen – nachdem ich die Sachlage kurz geschildert hatte!

"Wir nehmen den Eid, den wir heute leisten, sehr ernst – es ist ein Eid, mit dem wir unsere
Unabhängigkeit und die Achtung vor unserer Grundrechtecharta bekunden" , erklärte
Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker. "Dies ist die feste politische Zusage des
gesamten Kollegiums, die Charta in allen EU-Politikbereichen, für die die Kommission
zuständig ist, zu beachten und einzuhalten. Dies ist keine bloße Formalität – was wir sind,
sind wir aufgrund unserer Werte."
Also besonders die damals die Bundesregierung stellenden Merkel - Seehofer - Brüderle - Kauder - Dobrindt - Leyen in cducsubt und auch Weber sind Kriegsverbrecher!









In vergleichbarer Situation müsste ein Unternehmen Konkurs anmelden. Mit dem Rechts-Killer-Instrument der ,freien richterlichen Beweiswürdigung’ werden Prozesse von den Richtern so zurecht geschnitten, dass gewünschte Resultate gerechte Entscheidungen verjagen.

Nur noch formell nehmen die Gerichte ihre Aufgaben wahr. Unser Rechtsstaat ist zum bloßen Rechtsmittel-Staat verkommen.

Die Justiz ist auf dem Niveau eines Glücksspiels angekommen. Würden Urteile mit dem Knobelbecher ausgewürfelt, es wäre kein Unterschied in Resultat und Niveau zu Entscheidungen der Richter festzustellen.

,Im Namen des Volkes’ lässt sich ebenso gut würfeln, wie langes Fachchinesisch in richterlicher Willkür verkündet wird.” Aus „Recht ohne Gerechtigkeit” von Dr. Henri Richthaler, 1989.

”Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben
müssen, die man schlicht kriminell nennen kann. Ich ... habe ... ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind.
Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein
tiefer Ekel vor ‘meinesgleichen’.” Frank Fasel, ehemaliger Richter am LG Stuttgart,
Süddeutsche Zeitung, 2. April 2008.

„Es gibt in der deutschen Justiz zu viele machtbesessene, besserwissende und leider auch
unfähige Richter...“ Dr. Egon Schneider, ehem. Richter am OLG, in ‘Zeitschrift für
anwaltliche Praxis’ 6/1999 vom 24.3.1999, S. 266).

„Ich bin selbst ein deutscher Richter, seit fast 20 Jahren. Ich würde mich nicht noch einmal
entscheiden, ein deutscher Richter zu werden. Die deutschen Richter machen mir Angst.“ – Prof. Diether Huhn in: ‘Richter in Deutschland’, 1982, zitiert nach: ‘Diether Huhn in memoriam’ von Prof. Dr. Eckhart Gustavus, Berlin, NJW 2000, Heft 1, S. 5

“‘Justitia’ braucht einen Behindertenausweis. Sie ist schwer beschädigt.” Bundesarbeitsminister a.D. Norbert Blüm.

„Recht haben, ist die eine Sache, aber man muß auch immer noch mit der Justiz rechnen.“ Dieter Hildebrandt ( Kabaretist).

“Die Sammlung der Fehlurteile bundesdeutscher Gerichte spiegelt eine Gedankenführung bei Richtern wieder, die mit demokratischem Verständnis nichts gemein hat; gleichwohl setzt keine Partei eine Änderung des Zustandes der dritten Gewalt in die erste Reihe ihrer
Forderungen.” Ulrich Wickert ( Nachrichtenjournalist a.D.).

“Es gilt als ganz normal und selbstverständlich, dass ein Abgeordneter neben seinem
Einkommen, das er vom Steuerzahler bezieht, auch noch Einkommen von an der
Gesetzgebung interessierten Unternehmen oder Verbänden bezieht, sich also quasi in die
bezahlten Dienst eines Lobbyisten begibt, das gilt als ganz normal, obwohl es eigentlich ein
Skandal ist. Wenn ein Politiker sich in die Dienste eines Interessenten begibt, sich von ihm
bezahlen lässt, manchmal sehr hoch, ist das für mich eine Form der Korruption.”
Das System – Die Machenschaften der Macht. Droemer Verlag, München 2001. S. 19. ISBN
3-426-27222-9.

„Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat im Urteil EGMR 75529/01 am 08.06.2006 die Menschenrechtsverletzungen nach Art. 6 und 13 (MRK) Menschenrechtskonvention gegen GERMANY in der „BRD“ festgestellt. Dieses Urteil des EGMR zu Art. 6 und 13 MRK besagt im Tenor, dass ein wirksames Rechtsmittel gegen Rechtsmissbrauch und Billigkeitsrecht für die Einhaltung des Rechts auf ein rechtsstaatliches Verfahren in der BRD nicht gegeben ist.

In einfachen Worten übersetzt heißt das: Die Bundesrepublik Deutschland ist kein rechtswirksamer Rechtsstaat.
Die Bundesrepublik Deutschland hat zugegeben, dass Staatsaufbaumängel vorliegen. Mängel
-> fehlende Staatlichkeit und fehlende Rechtskraft. Der hier angegebene Beschluss XII ZB
132/09 des BGH vom 09.06.2010 mit Seite 4 zur Urteilsbegründung bedeutet, dass eine
Ausfertigung, die nicht vollständig wortwörtlich der Urschrift entspricht, eine gerichtliche
Urkundenfälschung ist.“


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Thomas Karnasch, u.a. Bürgerrechtler - von Politiker unter kritischer Beobachtung
Zum Scheerenberg 2 - 37186 Moringen

Betreff: Weiteres zum massiven Wahlbetrug in dem angeblichen Rechtstaat Bundesrepublik
Deutschland!

Datum: Tue, 22 Dec 2015 13:56:11 +0100
Von: Thomas Karnasch <politiker-unter-kritischer-beobachtung@gmx.de>
An: info@cdu.de, info@csu-bayern.de, info@spd.de, info@gruene.de, info@die-linke.de,
info@fdp.de, poststelle@generalbundesanwalt.de, poststelle@bgh.bund.de,
BVerfG@bundesverfassungsgericht.de, poststelle@bpra.bund.de, Poststelle LJV
Niedersachsen <poststelle@mj.niedersachsen.de>, pressestelle@mi.niedersachsen.de,
poststelle@sta.berlin.de, poststelle@stakarlsruhe.justiz.bwl.de,
poststelle@gsta.berlin.de, poststelle@genstakarlsruhe.justiz.bwl.de, poststelle@stam1.
bayern.de, poststelle@sta.justiz.saarland.de, STHPoststelle@
justiz.niedersachsen.de, poststelle@sta-wiesbaden.justiz.hessen.de, gstbspoststelle@
justiz.niedersachsen.de, Poststelle@sta-frankfurt.justiz.hessen.de,
vorstand@piratenpartei.de, info@oedp-bayern.de, gstelle@freie-waehler.de

An den Bundesjustizminister
An die Justizminister bzw. Justizsenatoren in den Bundesländern
An die zuständigen Staatsanwaltschaften

Betrifft – Protest-Beschwerde und Strafanzeige: schwerwiegende, also
staatsstreich-Dimension, beinhaltende vorsätzliche Beugung des Rechts – zu
Ungunsten der über 80 Millionen in der Bundesrepublik Deutschland
lebenden Menschen – und das auch noch geschehen am eigentlich
bedeutendsten bundesdeutschen Gericht, dem Bundesverfassungsgericht(…)!

Betrifft: das Skandal-„Urteil“ unter dem Aktenzeichen 2 BvC 4/14 des Bundesverfassungsgerichts
vom 26. März 2015 wurde also nicht ohne Hintergedanken
nicht ! ordnungs- und pflichtgemäß § 315 ZPO handschriftlich unterschrieben:
§ 315 Unterschrift der Richter

(1) Das Urteil ist von den Richtern, die bei der Entscheidung mitgewirkt haben, zu unterschreiben. BGH, 11.07.2007 – XII ZR 164-03
„Auch ein sogenanntes Protokollurteil ist von allen mitwirkenden Richtern zu unterschreiben.“

BGH, Urteil vom 16. 10. 2006 – II ZR 101/ 05; OLG München 
„Zwar ist das angefochtene Protokollurteil auch ohne Unterschrift sämtlicher an
der Entscheidungsfindung mitwirkenden Richter mit seiner Verkündung existent
geworden (BGHZ 137, 49, 52). Jedoch können die fehlenden Unterschriften nicht
mehr rechtswirksam nachgeholt werden, weil seit der Urteilsverkündung die für  die Einlegung eines Rechtsmittels längste Frist von fünf Monaten
(§§ 517, 548 ZPO) verstrichen ist (BGH, NJW aaO S. 1882). Das Fehlen der
Unterschriften stellt einen absoluten Revisionsgrund dar (§ 547 Nr. 6 ZPO).“
Beweis: 
1. Die unzulässige - also strafrechtlich relevante Paraphe.
2. Der fehlende, zwingend vorgeschriebene Ausfertigungsvermerk, der bestätigen soll, das diese Ausfertigung mit dem Original in den Gerichtsakten identisch ist!

Deshalb ist davon auszugehen, dass DU-Ex. Ministerpräsident Peter Müller NICHT pflichtgemäß handschriftlich unterschrieben hat!

Und diese also Straftäter und Verbrecher Richter also auch NICHT:
Unglaublich: die anderen angeblichen Richter lassen sowas bis heute von Müller und den anderen DU/SU-Komplizen zu, ohne den Mund aufzukriegen!

                                         Hier ist die nächste strafrechtlich relevante Paraphe!
2. Weil der pflichtgemäße Ausfertigungsvermerk fehlt!




Strafprozeßordnung (StPO)
§ 275 Absetzungsfrist und Form des Urteils
Urteil SenE v. 04.03.2005 – 8 Ss 16/05
(1) Ist das Urteil mit den Gründen nicht bereits vollständig in das Protokoll
aufgenommen worden, so ist es unverzüglich zu den Akten zu bringen. Dies
muß spätestens fünf Wochen nach der Verkündung geschehen; diese Frist
verlängert sich, wenn die Hauptverhandlung länger als drei Tage gedauert hat,
um zwei Wochen, und wenn die Hauptverhandlung länger als zehn Tage
gedauert hat, für jeden begonnenen Abschnitt von zehn
Hauptverhandlungstagen um weitere zwei Wochen. Nach Ablauf der Frist
dürfen die Urteilsgründe nicht mehr geändert werden. Die Frist darf nur
überschritten werden, wenn und solange das Gericht durch einen im Einzelfall
nicht voraussehbaren unabwendbaren Umstand an ihrer Einhaltung gehindert
worden ist. Der Zeitpunkt des Eingangs und einer Änderung der Gründe ist von
der Geschäftsstelle zu vermerken.


Seite 27:
Richtereigenschaften nach Rechtsstaatsverständnis
Im Verständnis des modernen Rechtsstaats hat ein Richter diverse Anforderungen zu
erfüllen, die sich vor allem aus dem Recht auf ein faires Verfahren herleiten. Es sind
dies insbesondere:
Gesetzlichkeit
Den Parteien eines Verfahrens ist der gesetzliche Richter zu garantieren. Hiermit
wird gesagt, dass ein Fall vom Gericht nicht irgendeinem verfügbaren Richter
zugewiesen werden darf, sondern dass dieser Richter schon vorab aufgrund
abstrakter Kriterien festgelegt sein muss.
Unbefangenheit

Der Richter muss unbefangen sein, das heißt, er darf kein eigenes Interesse am
Ausgang des Verfahrens haben. Dies hätte er beispielsweise dann, wenn
eine der Parteien mit dem Richter verwandt ist. Unerheblich ist, ob sich
die Befangenheit zu Gunsten oder zu Lasten der betreffenden Partei auswirkt.
Keine Zugehörigkeit zu einer anderen Staatsgewalt
Um eine Machtkonzentration zu verhindern, darf ein Richter (als Angehöriger
der Judikative) nicht gleichzeitig ein Amt in einer der beiden anderen
Staatsgewalten (Legislative, Exekutive) innehaben.[3]
Wahl oder Ernennung
Ein Mensch kann sich nicht selbst zum Richter ernennen und er kann das Amt
nicht erben. Viel eher ist er entweder zu wählen oder durch eine legitimierte
Stelle (zum Beispiel die ihrerseits demokratisch legitimierte Exekutive) zu
ernennen.[4]
Zu diesen Vorgaben können, je nach Staat, diverse weitere Anforderungen, wie
beispielsweise an das Mindestalter, den Wohnort oder die Sprachkompetenzen des
Bewerbers stoßen.[5] Ebenfalls nicht zwingend braucht die Voraussetzung einer
juristischen Ausbildung zu sein (so genanntes Laienrichtertum). In vielen Kantonen der
Schweiz bestehen für Richter keine Ausbildungsvorgaben – wenngleich ein Großteil in
der Realität dennoch über ein Studium der Rechtswissenschaften verfügt.[5]
Seite 28:
§ 35 Vorläufige Untersagung der Amtsgeschäfte
In einem Verfahren nach § 18 Abs. 3, § 19 Abs. 3, § 21 Abs. 3, §§ 30 und 34 kann das
Gericht auf Antrag dem Richter die Führung seiner Amtsgeschäfte vorläufig
untersagen.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 36 Mitgliedschaft in einer Volksvertretung oder Regierung
(1) Stimmt ein Richter seiner Aufstellung als Bewerber für die Wahl zum Deutschen
Bundestag oder zu der gesetzgebenden Körperschaft eines Landes zu, ist ihm auf
Antrag innerhalb der letzten zwei Monate vor dem Wahltag der zur Vorbereitung
seiner Wahl erforderliche Urlaub unter Wegfall der Dienstbezüge zu gewähren.
(2) Nimmt ein Richter die Wahl in den Deutschen Bundestag oder in die gesetzgebende
Körperschaft eines Landes an oder wird ein Richter mit seiner Zustimmung zum
Mitglied der Bundesregierung oder der Regierung eines Landes ernannt, so enden das
Recht und die Pflicht zur Wahrnehmung des Richteramts ohne gerichtliche
Entscheidung nach näherer Bestimmung der Gesetze.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 37 Abordnung
(1) Ein Richter auf Lebenszeit oder ein Richter auf Zeit darf nur mit seiner Zustimmung
abgeordnet werden.
(2) Die Abordnung ist auf eine bestimmte Zeit auszusprechen.
(3) Zur Vertretung eines Richters darf ein Richter auf Lebenszeit oder ein Richter auf
Zeit ohne seine Zustimmung längstens für zusammen drei Monate innerhalb eines
Geschäftsjahres an andere Gerichte desselben Gerichtszweigs abgeordnet werden.
Seite 29:
Fünfter Abschnitt
Besondere Pflichten des Richters
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 38 Richtereid
(1) Der Richter hat folgenden Eid in öffentlicher Sitzung eines Gerichts zu leisten:
"Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik
Deutschland und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und
Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und
Gerechtigkeit zu dienen, so wahr mir Gott helfe."
(2) Der Eid kann ohne die Worte "so wahr mir Gott helfe" geleistet werden.
(3) Der Eid kann für Richter im Landesdienst eine Verpflichtung auf die
Landesverfassung enthalten und statt vor einem Gericht in anderer Weise öffentlich
geleistet werden.

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 39 Wahrung der Unabhängigkeit
Der Richter hat sich innerhalb und außerhalb seines Amtes, auch bei politischer
Betätigung, so zu verhalten, daß das Vertrauen in seine Unabhängigkeit nicht gefährdet
wird.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Eines sollten insbesondere die Herren und Damen Just-, Innenminister und Regierungs-
Chefs nicht vergessen:
Schon zu den nächsten Wahlen insbesondere auf Landes- und Bundesebene werden die
Menschen besonders in den Wahlkreisen egozentrischer und somit schlechter Politiker,
ausführlich über deren Machenschaften in Kenntnis gesetzt!!
Politik, Justiz- und andere öffentliche Behörden verursachen durch überbordende
Vetternwirtschaft, Vertuschung von Straftaten und Strafvereitelung im Amt bei solchen
u.a. mit Sicherheit einen gesellschaftlichen Schaden von mehr als 100 Milliarden Euro Jahr
für Jahr.

Mit erwartungsvollen Grüßen Thomas Karnasch 
P.S. Die Politik sollte schnellstmöglich auf den Weg der Rechtschaffenheit einbiegen!

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