Posts mit dem Label Schein-Gerichtsverfahren werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Schein-Gerichtsverfahren werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Weitere Erläuterung mit Dokumenten zu dem Noack - Schmitz - O. & S. Opolka & Komplizen Verfolgungswahn seit Juli 2002!

Von Phil. Thomas Karnasch - auf Tiktok thomaskarnasch sind weitere Videos dazu einzusehen!

Nachtrag zu den Videos über die politische Verfolgung von Thomas Karnasch seit jenem Juli 2002 - der Beteiligung daran durch die Wulff-, McAllister-, Bouffier-, Tillich-, Kretschmer-, Rhein-, Wüst-, und Merkel-Regime.

Zunächst ein erschütterndes Dokument über dokumentierte Wahlbetrügereien bei Bundestagswahlen seit September 2013 und der Komplizenschaft dazu am Bundesverfassungsgericht: darin enthalten ist erwähnte Erklärung gemäß einer Eidesstattlichen Versicherung vom 15. Juli 2018, dass Beschwerdeleiter Phil. Thomas Karnasch noch nie gültige Dokumente über Urteile oder Verfahren erhalten hat: in dieser Erklärung ist der Artikel 317 Zivilprozessordnung mit gesetzlichen Vorschriften über die Urteilsausfertigung enthalten: darin steht unter Absatz (2): "Ausfertigungen werden nur auf Antrag und nur in Papierform erteilt. Solange das Urteil nicht verkündet und nicht unterschrieben ist, dürfen von ihm Ausfertigungen, Auszüge und Abschriften nicht erteilt werden."

Und in der Erklärung gemäß einer Eidesstattlichen Erklärung schreibe ich, Thomas Karnasch: "Die wiederholt vom Bundesverfassungsgericht übermittelte Ausfertigung wurde nicht beantragt!                  Dies erklärt hiermit stellvertretend der Beschwerdeführer Thomas Kanasch per Eides Statt!          Moringen, den 15. Juli 2018. - Mehr dazu unter Twitter GesellschaftUnd: mit Tweets, die auch Justizurkundenfälschungen des Bundesverfassungsgerichts bezüglich dem Wahlbetrug bei der EU-Wahl enthalten! Der Antragsteller einer Ausfertigung muss namentlich auf der Ausfertigung angegeben werden - auch das geschah nie! Auch nicht von Seiten des Bundesverfassungsgerichts!

​Wichtiger Hinweis - Die Ausführungen von mir unter zweitem Link stimmen teilweise NICHT!​https://drive.google.com/open?id=1jFZ6r-IuMEij07z0UFVVIX_5TzJPUE4s​

Nun folgt die beim vorsätzlich widerrechtlich arrangierten Schein-Verfahren von genau diesem Amtsgericht Northeim im Auftrage der Stadtwerke Leine-Solling und der Städte Moringen und Einbeck bezüglich des vorsätzlich von genannten Stadtwerken am 15. Mai 2023 abstellten Stroms, niedergeschriebene und mit eingereichte Erklärung gemäß einer Eidesstattlichen Erklärung, dass ich, Thomas Karnasch, noch nie Urkunden von Urteilen des Amtsgericht Northeim mit einem zwingend vorgeschriebenen Beglaubigungs- oder Ausfertigungsvermerk erhalten habe!



https://drive.google.com/open?id=1kDD2w_3grnwl6jFNyFtR6VTf5o6oHU0_
Und nun folgt ein Auszug aus dem Beurkundungsgesetz mit Artikel 49 über Form der Ausfertigung:
Unter Absatz (2) Punkt 1 steht: "Der Ausfertigungsvermerk soll den Tag und Ort der Erteilung angeben, die Person bezeichnen, der die Ausfertigung erteilt wird, und die Übereinstimmung der Ausfertigung mit der Urschrift (in der Gerichtsakte) bestätigen.

Nun folgt der Screenshot einer Email vom 4. September 2014 an die Anwaltskanzlei des damaligen DU-MdL Harald Noack und Ex-Richter Klaus Menge in Göttingen: auch den darin enthaltenden Schilderungen wurde von Noack weder widersprochen, noch wurde darauf überhaupt eingegangen!



Nun wird die Frage der Stellungnahme oder Nichtstellungnahme einer Streitpartei gegenüber der anderen Streitpartei in Auszügen thematisiert: das Rechtsbeugung Artikel 339 Strafgesetzbuch Amtsgericht Northeim hat nachweislich weder die Stadtwerke Leine-Solling, noch deren gedrungen und bestochenen Anwälte dazu angehalten, auf die ausführlichen Erläuterungen von mir, Thomas Karnasch, dass ich vorher tatsächlich ein Guthaben von um die 100 Euro bei den Stadtwerken Leine-Solling hatte, pflichtgemäß einzugehen!
Tatsache:
Ich hatte Anfang Juli 2021 für die Monate Juli bis September den Stromabschlag im Voraus an die Stadtwerke überwiesen: wurde aber wie erwähnt am 7. Juli 2021 für 180 Tage verschleppt!

Und die auch dabei sorglos törichten Stadtwerke stellten aber das ganze Jahr in Rechnung:
 
Nimmt eine Partei während eines Streitverfahrens nicht Stellung zu Vorwürfen - kann es das Gericht als Eingeständnis werten.
Übersicht mit KI 
Ja, wenn eine Partei in einem gerichtlichen Streitverfahren die ihr obliegende Pflicht zur Stellungnahme zu den Vorwürfen nicht nachkommt, kann das Gericht dies als ein gewisses Indiz gegen diese Partei werten, und im Extremfall sogar als ein stillschweigendes Eingeständnis der Vorwürfe. Allerdings ist dies nicht automatisch der Fall und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem konkreten Verfahren, der Art der Vorwürfe und der Beweislage. 
Quellen in Form auch von Gerichtsurteilen wurden von der KI unter Anfügung von Links mit dazugefügt!

Aber auch von den Stadtwerke-Anwälten hat es in diesem Schein-Verfahren vor dem Amtsgericht Northeim - auf dazu im Schein-Verfahren übermittelten Dokumenten - nicht einmal eine ordnungsgemäße Unterschrift gegeben! Und dazu ein Screenshot über eines der mehreren enthaltenden Anwalts-Forderungs-Schreiben mit vorsätzlicher strafrechtlich relevanter Paraphe anstelle einer ordnungsgemäßen Unterschrift:

Und dazu urteilte der Bundesgerichtshof am 10. April 2018:"Eigenhändige Unterschrift des Ausstellers als Wirksamkeitsvoraussetzung" - das ist auch im Screenshot enthalten!
Link von betreffendem Rechtsmittel über den -Antrag auf Aufhebung- vom 20. Dezember 2020! 



Moringen, den 11. August 2025
Thomas Karnasch 

Weitere Erläuterung mit Dokumenten zu dem Noack - Schmitz - O. & S. Opolka & Komplizen Verfolgungswahn seit Juli 2002!

Von Phil. Thomas Karnasch - auf Tiktok thomaskarnasch sind weitere Videos dazu einzusehen! Nachtrag zu den Videos über die politische Verfol...