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Weitere Erläuterung mit Dokumenten über die DU/SU Verbrechen am BVerfG - Noack-Verbrechen - Anwälte Bestechung durch Stadtwerke bei rechtswidriger Klage

Von Phil. Thomas Karnasch - auf Tiktok thomaskarnasch sind weitere Videos dazu einzusehen!               Und Die Gesellschaft und Politik Zeitung blogspot.com


Aktualisiert am heutigen Dienstagmorgen, mit erwähnten Überweisungsbeleg des Stromabschlags für die Monate Juli - September 2021 im Voraus an die Stadtwerke Leine-Solling!

Und mit zweiten eingefügten Dokument fordert die Stadtwerke Leine-Solling - trotzdem ich, Thomas Karnasch, wie geschildert, am 7. Juli 2021 für 180 Tage verschleppt wurde - für das gesamte Jahr 2021 über eine also offensichtlich falsch berechnete Rechnung Geld für Strom!

Und in Anbetracht der Tatsache, dass die Stadtwerke Leine-Solling schon für die Monate Juli - September 2021 jeweils über 21 Euro erhalten hatte, und ich nur bis zum Morgen des 7. Juli 2021 zu Hause war und bis zum 7. Januar 2022 NICHT mehr, verlangt die Stadtwerke Leine-Solling selbst für die Monate Juli - September nochmal Geld für Strom, obwohl wegen der erwähnten Verschleppung NIEMAND am Zum Scheerenberg 2 in meinem Haus war und somit auch kein Strom verbraucht wurde...!

Offenbar war den sündigen Anwälten Renneberg und Schreier relativ schnell klar, dass sie wissentlich von den Stadtwerken Leine-Solling und den Auf-sichtspflichtigen Städten Einbeck & Moringen mindestens grob fahrlässig infolge unverzeihlicher Schlamperei in eine widerrechtliche Klage eingespannt wurden und haben daher mit solchen Kinderkritzel Paraphen hantiert: dazu hatte ich übrigens früh in 2022 Strafanzeige wegen Urkundenfälschung auch vor Gericht erstattet und auch dazu bis heute von der Staatsi Göttingen keine Antwort erhalten! ...

Nachtrag zu den Videos über die politische Verfolgung von Thomas Karnasch seit jenem Juli 2002 - der Beteiligung daran durch die Wulff-, McAllister-, Bouffier-, Tillich-, Kretschmer-, Rhein-, Wüst-, und Merkel-Regime.

Zunächst ein erschütterndes Dokument über dokumentierte Wahlbetrügereien bei Bundestagswahlen seit September 2013 und der Komplizenschaft dazu am Bundesverfassungsgericht: darin enthalten ist erwähnte Erklärung gemäß einer Eidesstattlichen Versicherung vom 15. Juli 2018, dass Beschwerdeleiter Phil. Thomas Karnasch noch nie gültige Dokumente über Urteile oder Verfahren erhalten hat: in dieser Erklärung ist der Artikel 317 Zivilprozessordnung mit gesetzlichen Vorschriften über die Urteilsausfertigung enthalten: darin steht unter Absatz (2): "Ausfertigungen werden nur auf Antrag und nur in Papierform erteilt. Solange das Urteil nicht verkündet und nicht unterschrieben ist, dürfen von ihm Ausfertigungen, Auszüge und Abschriften nicht erteilt werden."

Und in der Erklärung gemäß einer Eidesstattlichen Erklärung schreibe ich, Thomas Karnasch: "Die wiederholt vom Bundesverfassungsgericht übermittelte Ausfertigung wurde nicht beantragt!                  Dies erklärt hiermit stellvertretend der Beschwerdeführer Thomas Kanasch per Eides Statt!          Moringen, den 15. Juli 2018. - Mehr dazu unter Twitter GesellschaftUnd: mit Tweets, die auch Justizurkundenfälschungen des Bundesverfassungsgerichts bezüglich dem Wahlbetrug bei der EU-Wahl enthalten! Der Antragsteller einer Ausfertigung muss namentlich auf der Ausfertigung angegeben werden - auch das geschah nie! Auch nicht von Seiten des Bundesverfassungsgerichts!

​Wichtiger Hinweis - Die Ausführungen von mir unter zweitem Link stimmen teilweise NICHT!​https://drive.google.com/open?id=1jFZ6r-IuMEij07z0UFVVIX_5TzJPUE4s​

Nun folgt die beim vorsätzlich widerrechtlich arrangierten Schein-Verfahren von genau diesem Amtsgericht Northeim im Auftrage der Stadtwerke Leine-Solling und der Städte Moringen und Einbeck bezüglich des vorsätzlich von genannten Stadtwerken am 15. Mai 2023 abstellten Stroms, niedergeschriebene und mit eingereichte Erklärung gemäß einer Eidesstattlichen Erklärung, dass ich, Thomas Karnasch, noch nie Urkunden von Urteilen des Amtsgericht Northeim mit einem zwingend vorgeschriebenen Beglaubigungs- oder Ausfertigungsvermerk erhalten habe!



https://drive.google.com/open?id=1kDD2w_3grnwl6jFNyFtR6VTf5o6oHU0_
Und nun folgt ein Auszug aus dem Beurkundungsgesetz mit Artikel 49 über Form der Ausfertigung:
Unter Absatz (2) Punkt 1 steht: "Der Ausfertigungsvermerk soll den Tag und Ort der Erteilung angeben, die Person bezeichnen, der die Ausfertigung erteilt wird, und die Übereinstimmung der Ausfertigung mit der Urschrift (in der Gerichtsakte) bestätigen.

Nun folgt der Screenshot einer Email vom 4. September 2014 an die Anwaltskanzlei des damaligen DU-MdL Harald Noack und Ex-Richter Klaus Menge in Göttingen: auch den darin enthaltenden Schilderungen wurde von Noack weder widersprochen, noch wurde darauf überhaupt eingegangen!



Nun wird die Frage der Stellungnahme oder Nichtstellungnahme einer Streitpartei gegenüber der anderen Streitpartei in Auszügen thematisiert: das Rechtsbeugung Artikel 339 Strafgesetzbuch Amtsgericht Northeim hat nachweislich weder die Stadtwerke Leine-Solling, noch deren gedrungen und bestochenen Anwälte dazu angehalten, auf die ausführlichen Erläuterungen von mir, Thomas Karnasch, dass ich vorher tatsächlich ein Guthaben von um die 100 Euro bei den Stadtwerken Leine-Solling hatte, pflichtgemäß einzugehen!
Hier ist erwähnte Überweisung Stromabschlag an die Stadtwerke Leine-Solling im Voraus für die Monate Juli - September 2021!
Tatsache: 
Ich hatte Anfang Juli 2021 für die Monate Juli bis September den Stromabschlag im Voraus an die Stadtwerke überwiesen: wurde aber wie erwähnt am 7. Juli 2021 für 180 Tage verschleppt!

Und die auch dabei sorglos törichten Stadtwerke stellten aber das ganze Jahr in Rechnung:
 
14.03.2025 — Fehlt er oder wurde er falsch berechnet, sollten Sie beim Versorger nachhaken und auf die Gutschrift bestehen. Sind die Abschläge für Strom ...

12.12.2005 — Hier gilt folgender Grundsatz: Wer eine zu hohe Stromrechnung widerspruchslos bezahlt, hat später kaum noch eine Chance bei einer Rückforderung.

14.01.2025 — Stromkunden können die Zahlung von Stromrechnungen verweigern, wenn die ernsthafte Möglichkeit eines offensichtlichen Fehlers der Abrechnung ...

Übersicht mit KI 
Ein Energieversorger, der wissentlich eine falsche Stromrechnung einreicht und damit vor Gericht zieht, ist ein schwerwiegender Vorfall, der rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Ein solches Verhalten stellt einen Betrugsversuch dar und kann sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Folgen haben. Was tun bei einer falschen Stromrechnung? 

1. Rechnung prüfen: Zuerst sollte die Rechnung sorgfältig auf Fehler geprüft werden. Dazu gehören Zählerstände, Verbrauchszeiträume und Tarifdetails. 
2. Energieversorger kontaktieren: Bei Unstimmigkeiten sollte der Energieversorger umgehend kontaktiert und die Beanstandungen detailliert dargelegt werden. 
3. Widerspruch einlegen: Sollte der Energieversorger die Beanstandungen nicht anerkennen, kann schriftlich Widerspruch gegen die Rechnung eingelegt werden. 
4. Schlichtungsstelle einschalten: Wenn eine Einigung mit dem Energieversorger nicht erzielt werden kann, kann die Schlichtungsstelle Energie eingeschaltet werden. 
5. Rechtliche Schritte prüfen: Als letzte Option kann eine Klage vor Gericht in Erwägung gezogen werden, wobei eine anwaltliche Beratung ratsam ist. 

Mögliche Folgen für den Energieversorger: 
Zivilrechtliche Haftung: Der Energieversorger kann zur Rückzahlung zu viel gezahlter Beträge und zur Erstattung von entstandenen Kosten verpflichtet werden. 
Strafrechtliche Konsequenzen: 
Ein vorsätzlicher Betrugsversuch kann strafrechtliche Ermittlungen und eine Verurteilung nach sich ziehen. 
Reputationsschaden: 
Ein solches Verhalten kann zu einem erheblichen Reputationsschaden für das Unternehmen führen. Wichtiger Hinweis: 
Es ist ratsam, sich bei Unsicherheiten oder Problemen mit Stromrechnungen an eine Verbraucherberatung oder einen Rechtsanwalt zu wenden, der auf Energierecht spezialisiert ist. Zusätzliche Informationen: 
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass auch bei offensichtlich falschen Verbrauchsannahmen ein Zahlungsverweigerungsrecht für den Verbraucher besteht. 
Der Energieversorger muss den tatsächlichen Verbrauch nachweisen, wenn dieser angezweifelt wird. Verbraucher haben das Recht, eine falsche Rechnung anzufechten und gegebenenfalls eine Rückzahlung zu fordern.

Nimmt eine Partei während eines Streitverfahrens nicht Stellung zu Vorwürfen - kann es das Gericht als Eingeständnis werten.
Übersicht mit KI 
Ja, wenn eine Partei in einem gerichtlichen Streitverfahren die ihr obliegende Pflicht zur Stellungnahme zu den Vorwürfen nicht nachkommt, kann das Gericht dies als ein gewisses Indiz gegen diese Partei werten, und im Extremfall sogar als ein stillschweigendes Eingeständnis der Vorwürfe. Allerdings ist dies nicht automatisch der Fall und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem konkreten Verfahren, der Art der Vorwürfe und der Beweislage. 
Quellen in Form auch von Gerichtsurteilen wurden von der KI unter Anfügung von Links mit dazugefügt!


Aber auch von den Stadtwerke-Anwälten hat es in diesem Schein-Verfahren vor dem Amtsgericht Northeim - auf dazu im Schein-Verfahren übermittelten Dokumenten - nicht einmal eine ordnungsgemäße Unterschrift gegeben! Und dazu ein Screenshot über eines der mehreren enthaltenden Anwalts-Forderungs-Schreiben mit vorsätzlicher strafrechtlich relevanter Paraphe anstelle einer ordnungsgemäßen Unterschrift:

Und dazu urteilte der Bundesgerichtshof am 10. April 2018:"Eigenhändige Unterschrift des Ausstellers als Wirksamkeitsvoraussetzung" - das ist auch im Screenshot enthalten!
Link von betreffendem Rechtsmittel über den -Antrag auf Aufhebung- vom 20. Dezember 2020! 



Moringen, den 11. August 2025
Thomas Karnasch 

BeurkG § 49 Ausfertigung - A...vermerk - Wahrscheinlich hat’s besonders wegen der vorsätzlichen “C”-Täuschung noch nie eine gültige Bundes(Land)tagswahl gegeben:

Das drei Seiten Fax Schreiben zum zweiten Teil des heutigen Titels ist hernach mit allen anklickbaren Links eingefügt! Das wurde heute als P...