18.5.22 - Sonderausgabe über Verbrechen des Westens um' Krieg in Ukraine

Der bestechliche Scharlatan-Gutachter behauptet in Bundesamt für Justiz-Pamphlet vom 6.12.21 am 3.11.21 "Gutachten" zusammengegaunert zu haben: auf dessen Erklärung bin nicht nur ich gespannt: Der von mir durchgerissene Notizzettel oben beweist mit erwähntem Pamphlet, dass keinerlei Rechtliche Grundlage bestand für sowas !! Später wurde sowas nochmal über Lautsprecher Durchsage versucht: Strafantrag - Strafanzeige gleich auf den Handzettel erstattet: auch dazu bis heute 0 Reaktion! Siehe in Originalausgabe die Posteinlieferungsbelege als Hintergrund über dem Titel: o Reaktion !

 Pressefreiheit, genauer die äußere Pressefreiheit,[1] ist das Recht von Einrichtungen des Rundfunks, der Presse und anderer Medien auf ungehinderte Ausübung ihrer Tätigkeit, vor allem auf die staatlich unzensierte Veröffentlichung von Nachrichten und Meinungen.

Die Presse- oder Medienfreiheit soll die Informationsfreiheit, die freie Meinungsbildung und -äußerung, die pluralistische Meinungsvielfalt und damit die demokratische Willensbildung sowie die Transparenz und Kontrolle der Politik durch die Öffentliche Meinung gewährleisten.

Die Idee der Freiheit speziell der Nachrichten- und Meinungspresse wurde insbesondere in der Zeit der Aufklärung ( 1685 - 1815 ) entwickelt.[2][3]

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