Von Phil. Thomas Karnasch - auf Tiktok thomaskarnasch sind weitere Videos dazu einzusehen! Und Die Gesellschaft und Politik Zeitung blogspot.com
Aktualisiert am heutigen Dienstagmorgen, mit erwähnten Überweisungsbeleg des Stromabschlags für die Monate Juli - September 2021 im Voraus an die Stadtwerke Leine-Solling!
Und mit zweiten eingefügten Dokument fordert die Stadtwerke Leine-Solling - trotzdem ich, Thomas Karnasch, wie geschildert, am 7. Juli 2021 für 180 Tage verschleppt wurde - für das gesamte Jahr 2021 über eine also offensichtlich falsch berechnete Rechnung Geld für Strom!
Und in Anbetracht der Tatsache, dass die Stadtwerke Leine-Solling schon für die Monate Juli - September 2021 jeweils über 21 Euro erhalten hatte, und ich nur bis zum Morgen des 7. Juli 2021 zu Hause war und bis zum 7. Januar 2022 NICHT mehr, verlangt die Stadtwerke Leine-Solling selbst für die Monate Juli - September nochmal Geld für Strom, obwohl wegen der erwähnten Verschleppung NIEMAND am Zum Scheerenberg 2 in meinem Haus war und somit auch kein Strom verbraucht wurde...!
Offenbar war den sündigen Anwälten Renneberg und Schreier relativ schnell klar, dass sie wissentlich von den Stadtwerken Leine-Solling und den Auf-sichtspflichtigen Städten Einbeck & Moringen mindestens grob fahrlässig infolge unverzeihlicher Schlamperei in eine widerrechtliche Klage eingespannt wurden und haben daher mit solchen Kinderkritzel Paraphen hantiert: dazu hatte ich übrigens früh in 2022 Strafanzeige wegen Urkundenfälschung auch vor Gericht erstattet und auch dazu bis heute von der Staatsi Göttingen keine Antwort erhalten! ...
Nachtrag zu den Videos über die politische Verfolgung von Thomas Karnasch seit jenem Juli 2002 - der Beteiligung daran durch die Wulff-, McAllister-, Bouffier-, Tillich-, Kretschmer-, Rhein-, Wüst-, und Merkel-Regime.
Zunächst ein erschütterndes Dokument über dokumentierte Wahlbetrügereien bei Bundestagswahlen seit September 2013 und der Komplizenschaft dazu am Bundesverfassungsgericht: darin enthalten ist erwähnte Erklärung gemäß einer Eidesstattlichen Versicherung vom 15. Juli 2018, dass Beschwerdeleiter Phil. Thomas Karnasch noch nie gültige Dokumente über Urteile oder Verfahren erhalten hat: in dieser Erklärung ist der Artikel 317 Zivilprozessordnung mit gesetzlichen Vorschriften über die Urteilsausfertigung enthalten: darin steht unter Absatz (2): "Ausfertigungen werden nur auf Antrag und nur in Papierform erteilt. Solange das Urteil nicht verkündet und nicht unterschrieben ist, dürfen von ihm Ausfertigungen, Auszüge und Abschriften nicht erteilt werden."
Und in der Erklärung gemäß einer Eidesstattlichen Erklärung schreibe ich, Thomas Karnasch: "Die wiederholt vom Bundesverfassungsgericht übermittelte Ausfertigung wurde nicht beantragt! Dies erklärt hiermit stellvertretend der Beschwerdeführer Thomas Kanasch per Eides Statt! Moringen, den 15. Juli 2018. - Mehr dazu unter Twitter GesellschaftUnd: mit Tweets, die auch Justizurkundenfälschungen des Bundesverfassungsgerichts bezüglich dem Wahlbetrug bei der EU-Wahl enthalten! Der Antragsteller einer Ausfertigung muss namentlich auf der Ausfertigung angegeben werden - auch das geschah nie! Auch nicht von Seiten des Bundesverfassungsgerichts!
Wichtiger Hinweis - Die Ausführungen von mir unter zweitem Link stimmen teilweise NICHT!Und nun folgt ein Auszug aus dem Beurkundungsgesetz mit Artikel 49 über Form der Ausfertigung:
Nun folgt der Screenshot einer Email vom 4. September 2014 an die Anwaltskanzlei des damaligen DU-MdL Harald Noack und Ex-Richter Klaus Menge in Göttingen: auch den darin enthaltenden Schilderungen wurde von Noack weder widersprochen, noch wurde darauf überhaupt eingegangen!